Informationen für unsere Patienten
Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Damit die Kosten von der Versicherung übernommen werden, darf eine Therapie nur mit einer gültigen Verordnung erfolgen.
Diese wird vom Allgemeinmediziner, HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Neurologen, Internisten, Zahnarzt oder vom Kieferorthopäden ausgestellt.
Behandelt werden Patienten aller Kassen sowie privat Versicherte.
Unsere Zusatzleistungen können Selbstzahler auch ohne Verordnung in Anspruch nehmen.
Hausbesuche in Senioreneinrichtungen und bei Ihnen zu Hause können bei Bedarf arrangiert werden. |